Die TrinkwEGV dient dem Schutz der Beschaffenheit des Grundwassers und des Oberflächenwassers in Einzugsgebieten von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung im Hinblick auf die Verwendung als Trinkwasser und dem Schutz der Beschaffenheit des Rohwassers sowie dazu, den erforderlichen Aufwand der Aufbereitung von Trinkwasser durch Beseitigung oder Verringerung von Kontaminationen und ihrer Ursachen zu verringern.
Der Betreiber hat dazu eine Dokumentation über die Bewertung seines Trinkwassereinzugsgebiets zu erstellen und der zuständigen Behörde zu übermitteln. Folgende Inhalte der Dokumentation sind zu nennen:
Für das Vorgehen und die Ausarbeitung dieser Dokumentation liegen seitens des DVGW und der LAWA Hilfestellungen und Vorgaben vor.
Die Aktivitäten des Arbeitskreises zielen darauf ab – ergänzend zu den Hilfestellungen und Vorgaben des DVGW und der LAWA zur TrinkwEGV – Fragestellungen und Themen aus hydrogeologischer Sicht zu beleuchten. Damit verbunden ist eine Fokussierung auf das Grundwasser. Oberflächenwasser, das in der TrinkwEGV ebenfalls angesprochen ist, soll im Arbeitskreis nicht behandelt werden.
Wenn Sie in unserem Arbeitskreis aktiv mitarbeiten wollen, wenden Sie sich bitte an:
Dipl.-Ing. Bernhard Keim
Ingenieurgesellschaft Prof. Kobus und Partner GmbH
Wilhelm-Haas-Str. 6
70771 Leinfelden-EchterdingenTel.: +49 711 400 928 12
E-Mail: keim@kobus-partner.com